Die Heizkostenabrechnungen

Den Teil der Betriebskostenabrechung, der jene Kosten umfasst, die durch Warmwasser- und Wärmelieferung entstehen, findet man in der Heizkostenabrechnung. Sie ist durch die Heizkostenverordnung geregelt, die jeden Betreiber einer gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten verpflichtet. Die Aufstellung erfolgt pro Heizperiode, die im Regelfall ein Jahr beträgt und gliedert alle Energielieferungen mit Datum, Menge und Preis auf. Ebenso werden neben der Wartung und der Reinigung der Heizanlage, die Schornsteinfegerkosten, die Kosten für den Betriebsstrom sowie die Erstellung der Heizkostenabrechnung aufgelistet. Die Summe der Heiz- und Warmwasserkosten wird in zwei Kostenblöcke unterteilt, den Grundkostenanteil sowie den Verbrauchskostenanteil.