Energieausweis für Wohngebäude in Frankfurt

Die Ausstellung des Energieausweises in Frankfurt, welcher grundsätzlich nur für Gebäude benötigt wird, die verkauft werden sollen, richtet sich nach Baujahr und Größe des Hauses. Für jene auf Grundlage der Wärmeschutzverordnung von 1978 errichteten Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen dem aufwändigen von Experten erstellten Bedarfsausweis und dem einfacheren, kostengünstigeren Verbrauchsausweis. Besitzer von vor 1978 errichteten Gebäuden haben die Pflicht, sich einen bedarfsorientierten Ausweis ausstellen zu lassen, außer sie haben zwischenzeitlich Sanierungsmaßnahmen am Haus vorgenommen. In diesem Fall haben sie Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisformen. Jene Wahlfreiheit besteht ebenfalls für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten Psychotherapie Dr Albrecht bei Frankfurt